Impressum/AGBs

Martina Meyer Fotografie & Design
Am Schützenwäldchen 168, 15537 Erkner

Telefon: 0175 140 57 39
E-Mail: martina_meyer1988@web.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

a. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie
gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

b. „Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte,
gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

c. Alle Bilder werden von der Fotografin digital nachbearbeitet.

§ 2 Terminvereinbarungen
a. Termine, die mit der Fotografin mündlich, schriftlich oder telefonisch vereinbart
und bestätigt wurden, gelten als verbindlich und begründen ein Vertragsverhältnis.
Auch die Überlassung von Bilddateien oder gedruckter Bilder begründet
ein Vertragsverhältnis.

b. Da die Fotoshootings in der freien Natur stattfinden, kann es möglich sein,
dass es die Wetterverhältnisse zu dem vereinbarten Termin nicht zulassen,
dass fotografiert wird. Dies wird die Fotografin selbstverständlich rechtzeitig
vorab telefonisch, mündlich oder schriftlich mitteilen und einen Ersatztermin in
Absprache mit dem Auftraggeber anbieten und vereinbaren.
c. Während des Fotoshootings ist das Fotografieren durch den Auftraggeber
oder Gäste des Auftraggebers nicht gestattet bzw. bedarf der ausdrücklichen
Genehmigung durch die Fotografin.
d. Erscheint der Auftraggeber ohne rechtzeitige Absage (mind. 24 Stunden vorher)
nicht zum vereinbarten Fotoshooting, muss er das vereinbarte Honorar
und die entstandenen Kosten für die Anfahrt bezahlen. Ausnahme sind hier
Fälle von höherer Gewalt.

§ 3 Bezahlung und Eigentum
a. Die bearbeiteten Bilder bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Fotografin.
b. Das vereinbarte Honorar zuzüglich der Mehrwertsteuer und die vereinbarten
Anfahrtskosten sind grundsätzlich vor Ort in bar zu entrichten. Wenn der Auftraggeber
mittels Überweisung bezahlen will, so muss das Geld vor dem vereinbarten
Termin auf dem Konto der Fotografin eingegangen sein.
c. Zusätzlich in Auftrag gegebene Bilder sind innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen
und werden nach Eingang des Geldes auf dem Konto der Fotografin an
den Auftraggeber ausgeliefert.
d. Gutscheine können erst dann eingelöst werden, wenn diese komplett bezahlt
sind.

§ 4 Urheberrecht – Nutzungsbedingungen
a. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes
zu.
b. Die von der Fotografin hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den privaten
Gebrauch des Auftraggebers bestimmt; das Urheberrecht verbleibt bei
der Fotografin.
c. Eine Übertragung von Nutzungsrechten über den privaten Gebrauch hinaus
bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
d. Bei der Verwendung von Bildern im Internet (Facebook, Instagram, eigene
Webseite des Auftraggebers, WWW oder andere Foren) dürfen ausschließlich
nur die von der Fotografin zur Verfügung gestellten Bilder in Webqualität und
mit Logo der Fotografin verwendet werden. Die Angabe der Quelle bzw. der
Fotografin ist zwingend.
e. Eine Verletzung dieses Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin
zu einer Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens
beträgt der Schadenersatz 50 % des Honorars. Das Recht, einen höheren
Schaden geltend zu machen bleibt davon unberührt.
f. Die Weitergabe der Bilder an Dritte, Gewinnspielteilnahmen und/oder die
kommerzielle Nutzung bedarf einer vorherigen Genehmigung durch die Fotografin.
Die Fotografin ist berechtigt hierfür ein Honorar zu verlangen.
g. Die dem Auftraggeber überlassenen Bilder dürfen nicht verändert, bearbeitet
oder beschnitten werden.
h. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen
benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel im Eigentum der Fotografin.
Die Weitergabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW/JPEG) ist ausgeschlossen.

§ 5 Haftung
a. Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder
nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Sie
haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Bilder
entstehen.
b. Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen.
c. Die Versendung von Bildern, Foto-CD’s, Dateien usw. erfolgt auf Gefahr des
Auftraggebers.
d. Für Schäden, die während des Fotoshootings entstehen haftet die Fotografin
nur insoweit, als sie durch ihre direkte Einwirkung entstanden sind.
e. Tiere müssen versichert sein. Insoweit wird bei der Vereinbarung eines Tiershootings
selbstverständlich vorausgesetzt, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung
abgeschlossen ist. Für Schäden, die durch das Tier während eines
Fotoshootings verursacht werden, haftet die Fotografin nicht.
f. Tiere, von denen grundsätzlich eine Gefahr für die Fotografin oder die Umwelt
ausgehen, werden nicht zu Fotoshootings zugelassen.
§ 6 Schlussbestimmungen
a. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz
der Fotografin
b. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung
der übrigen Bestimmungen nicht.
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